Organisation

Organisation

Leitbild der FDP Gränichen

 

Die liberale Grundhaltung der FDP Gränichen


Wir bekennen uns zur liberalen Grundhaltung, die dem Einzelnen einen möglichst grossen
Spielraum zu selbstverantwortlichem Handeln lässt. Es soll die Möglichkeit des Bürgers zur
freien, persönlichen und wirtschaftlichen Entfaltung erhalten bleiben. Diese Grundhaltung
beinhaltet auch Grosszügigkeit und Toleranz gegenüber anders Denkenden.
Wir stehen zu den Grundsätzen der Schweizerischen FDP und der FDP des Kantons
Aargau. Wir unterstützen die eidgenössische und die kantonale Partei bei der Umsetzung
ihrer Strategien und Leitbilder, behalten uns aber im Einzelfall vor, eigene Entscheidungen
zu treffen.
Dazu unterstützen wir eine Politik, welche die Anstrengungen zur europäischen
Zusammenarbeit aktiv mitträgt. Unsere Mitglieder unterstützen diese Politik durch aktiven
Einsatz im Leben der Gemeinde.
Zielsetzung innerhalb der Gemeinde Gränichen
Wir setzen uns für die Attraktivität unserer Gemeinde als Wohn-, Arbeits- und
Wirtschaftsstandort ein. Wir stehen für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Gemeinde in
steuerlicher Hinsicht und für die Erhaltung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes
Gränichen ein

 

Verantwortung


Wir übernehmen Verantwortung mit einer massgeblichen Mitarbeit im Gemeinderat und in
den Kommissionen der Gemeinde.
Wir setzen uns ein für:

 

Arbeitsplätze

 

Wir wollen unser vielfältiges Wirtschaftsleben erhalten. Darunter verstehen wir ein gesundes
Gewerbe mit breitgefächertem Dienstleistungs- und Handelsangebot, wie auch eine
leistungsfähige Industrie. So kann künftig auch ein vielseitiges Angebot an Lehrstellen und
Arbeitsplätzen in einem gesicherten sozialen Klima gewährleistet werden.

 

Wohnen


Für die Verbesserung der Infrastruktur und für ein vollständiges Schulangebot, von der
ersten bis zur neunten Klasse, unterstützen wir die Bemühungen der Gemeinde, damit
Gränichen ein attraktiver Wohnort ist und bleibt.

 

Natur und Umwelt


Wir unterstützen die Erhaltung unserer natürlichen Ressourcen und der
Naherholungsgebiete.

 

Finanzen


Wir treten ein für eine gesunde und verantwortungsbewusste Finanzpolitik. Die anstehenden
Probleme und Aufgaben sind im Rahmen einer ausgeglichenen Steuerbelastung zu lösen.
Die Steuerbelastung in Gränichen soll aus Gründen der Attraktivität in der ersten Hälfte
innerhalb der Region sein. Wir fordern einen haushälterischen und verantwortungsvollen
Umgang mit den Steuergeldern. Die FDP unterstützt die sorgfältige und gezielte
Finanzplanung der Behörden mit dem Ziel einer langfristig ausgeglichenen Einnahmen- und
Ausgabenpolitik.

 

Verkehr


Als liberale Partei legen wir Wert auf die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer. Bei
regulierenden Massnahmen sollte die kleinste Einschränkung gewählt werden.

 

Schule und Erziehung


Wir sind der Meinung, dass die Eltern die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder
tragen und weiterhin tragen sollen. Wir anerkennen die wirtschaftliche soziale und politische
Bedeutung unserer Volksschule und unterstützen das Angebot von Tagesschulstrukturen..
Wir sind der Auffassung, dass Lösungen gesucht und gefunden werden müssen, um den
hohen Bildungs- und Erziehungsstand der Volksschule zu wahren. Dieser soll im Hinblick auf
die erhöhten Anforderungen in der Arbeitswelt sogar verbessert werden. Wir anerkennen
jedoch auch die Bemühungen um Integration aller Schüler

 

Sport und Kultur


Wir unterstützen die Bemühungen unserer Vereine in den Bereichen Kultur und Sport und
anerkennen deren Bedeutung für eine aktive und konstruktive Freizeitgestaltung unserer
Bevölkerung und auch deren Wert für unser Dorfleben. Wir fördern diesen positiven Beitrag
zur Attraktivität unseres Dorfes. Wir erwarten, dass auch die Gemeinde diese Aktivitäten
weiterhin durch finanzielle und andere Unterstützung fördert.

 

Gesundheit / Fürsorge


Wir sind der Auffassung, dass ein soziales Netz nicht nur für die Betroffenen, sondern auch
für unser Dorfleben und das Funktionieren unserer Demokratie von eminenter Bedeutung ist
Wir setzen uns für eine Gesundheitspolitik ein, welche die Eigenverantwortung fördert.. Eine
individuelle und unkomplizierte Fürsorge, die gezielt zu helfen vermag, weiterhin gefördert
und Missbräuche bekämpft werden.. Wir wehren uns gegen eine nur fordernde
Anspruchshaltung.

 

Schlusswort


Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Gemeinde für Wohnbevölkerung, Arbeitnehmer,
Industrie und Gewerbe attraktiv bleibt. Diese Verantwortung kann nicht an die Behörden
delegiert werden. Sondern der einzelne Bürger und die einzelne Bürgerin sollen dafür
verantwortlich bleiben, dass unsere Gemeinde lebt und gedeiht.


 

Statuten der FDP Gränichen

 

Vorbemerkung   Die in diesen Statuten verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide
Geschlechter
1. NAME UND ZWECK
Art. 1
Name                     Unter dem Namen Freisinnig Demokratische Partei Gränichen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Als Glied der Freisinnigen Bezirkspartei gehört er der Freisinnig Demokratischen Volkspartei des Kantons Aargau an.
Art. 2
Zweck                    Die Partei bezweckt den Zusammenschluß liberal gesinnter Frauen und Männer der Gemeinde Gränichen zur Pflege des liberalen Gedankengutes und der Behandlung der politischen Geschäfte von Gemeinde, Bezirk, Kanton und Bund.
2. MITGLIEDSCHAFT
Art. 3
Eintritt                  Als Mitglieder können alle Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in Gränichen aufgenommen werden, die sich zu den Grundsätzen und Zielen der Partei bekennen.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Gegen den Entscheid kann innert Monatsfrist an die Mitgliederversammlung rekurriert werden, die endgültig befindet.
Art. 4
Rechte und           Jedes Mitglied im Sinne von Art. 3 hat an General- und Mitgliederversammlung(en) Pflichten        Stimm- und Wahlrecht.
Die Mitglieder sind zur Bezahlung des Jahresbeitrages verpflichtet.
Für die Doppelmitglieder bei der Ortspartei und der freisinnigen Frauengruppe des Bezirks kann der Vorstand einen reduzierten Beitrag vorschlagen.
- 2 -
Art. 5
Austritt                 Der Austritt ist jederzeit möglich durch schriftliche Erklärung an den Vorstand.
Die Mitgliedschaft erlischt bei Wegzug aus der Gemeinde Gränichen.
Art. 6
Ausschluß            Der Ausschluß erfolgt durch den Vorstand. Als Ausschlussgründe gelten:
a) Grobe Verletzung der Parteiinteressen
b) Unehrenhaftes Verhalten
c) Nichtbezahlung des Jahresbeitrages trotz wiederholter Mahnung
Gegen den Entscheid kann innert Monatsfrist an die Mitgliederversammlung rekurriert werden, die endgültig befindet.
3. ORGANISATION
Art. 7
Organe                  Organe der Freisinnig Demokratischen Partei Gränichen sind:
a) die Generalversammlung
b) die Mitgliederversammlung
c) der Parteivorstand
d) die Rechnungsrevisoren
Art. 8
General-                Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Sie behandelt
versammlung       folgende Geschäfte:
a) Protokoll
b) Jahresbericht des Präsidenten
c) Jahresrechnung und Revisorenbericht
d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
e) Tätigkeitsprogramm
f) Mutationen
g) Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder, der Rechnungsrevisoren und den
Delegierten für eine Amtsdauer von 2 Jahren.
Eine außerordentliche Generalversammlung kann einberufen werden durch:
a) den Vorstand
b) die Rechnungsrevisoren
c) einen Fünftel sämtlicher Mitglieder
- 3 -
Die Beschlüsse der Generalversammlung werden - vorbehältlich der Regelung in den Art. 16 und 17 - mit dem einfachen Stimmenmehr der anwesenden Mitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die gleiche Regelung gilt für die Mitgliederversammlung.
Über ein auf der Einladung nicht aufgeführtes Traktandum kann nur endgültig Beschluß gefaßt werden, wenn der Vorstand damit einverstanden ist. Andernfalls geht der Beschluß als Antrag zur Überprüfung an den Vorstand. Die gleiche Regelung gilt für die Mitgliederversammlung.
Art. 9
Mitglieder-           Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf einberufen und überdies, wenn
versammlung       ein Fünftel aller Mitglieder es schriftlich verlangen. Sie nimmt Stellung zu aktuellen Fragen,
insbesondere:
a) zu Gemeindegeschäften
b) zur Aufstellung von Wahlkandidaturen
c) zum Eingehen von Wahlbündnissen mit anderen Parteien
d) zu politischen Fragen von Kanton und Bund
Die Mitgliederversammlung kann auch von Sympathisanten besucht werden. Sie haben
jedoch kein Stimmrecht.
Art. 10
Partei-                   Der Parteivorstand besteht aus 5 - 9 Mitgliedern. Der Präsident wird durch die General-
vorstand                versammlung bestimmt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand mit den Chargen
Vizepräsident, Kassier, Aktuar und Beisitzer selbst.
Der Vorstand tritt auf Einladung seines Präsidenten oder auf Verlangen zweier seiner Mitglieder zusammen. Freisinnige Gemeinderäte nehmen, sofern sie nicht ohnehin Vorstandsmitglieder sind, fakultativ an den Sitzungen teil.
Der Vorstand ist zuständig für:
a) die Führung der laufenden Geschäfte
b) die Vertretung der Partei nach außen
c) Propaganda und Werbung
d) die Organisation von Veranstaltungen
e) den Vollzug der Beschlüsse von General- oder Mitgliederversammlungen
f) die Führung der Protokolls über Veranstaltungen und Sitzungen
Der Präsident oder der Vicepräsident zeichnen mit einem weiteren Mitglied rechtsgültig.
Art. 11
Rechnungs-          Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und stellen zuhanden der Generalversammlung
revisoren              Bericht und Antrag.
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4. FINANZEN
Art. 12
Einnahmen           Die finanziellen Mittel der Partei werden aufgebracht durch:
a) Mitgliederbeiträge
b) freiwillige Beiträge von Mitgliedern und Gesinnungsfreunden
c) Einnahmen aus Veranstaltungen
Art. 13
Ausgaben              Der Vorstand entscheidet über die Ausgaben.
Art. 14
Haftung                 Für ihre Verbindlichkeit haftet die Partei nur mit ihrem Vermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 15
Rechnungsjahr   Das Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
5. STATUTENREVISION UND AUFLÖSUNG
Art. 16
Statuten-               Die   Statuten   können   nur durch   eine 2/3-Mehrheit der   an der   Generalversammlung
revision                 anwesenden Mitglieder abgeändert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sind in der Einladung zur Generalversammlung bekanntzugeben.
Art. 17
Auflösung             Die Auflösung der Partei erfolgt durch eine 2/3-Mehrheit der an der Generalversammlung anwesenden Mitglieder.
Bei einer Auflösung vorhandenes Vermögen ist bei der Kantonalpartei bis zur Gründung einer neuen Ortspartei zu deponieren.
Die vorstehenden Statuten wurden von der Generalversammlung vom .......... genehmigt und setzen alle bisherigen Regelungen außer Kraft.
Vorbemerkung und Aenderung von Artikel 8 und 12 genehmigt mit der statutarischen Mehrheit anlässlich der Generalversammlung vom 18.02.1997.
Die / Der Präsident/In:                                       Die / Der Aktuar/In: